Stadtverordneten-versammlung

CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Erlensee

Stadtverordnetenversammlung Erlensee:


Die von den Bürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unmittelbar gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. In den Gemeinden führt sie die Bezeichnung Gemeindevertretung.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in öffentlichen Sitzungen die Angelegenheiten der Stadt und erläßt Satzungen (Ortsrecht). Sie überwacht die Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Magistrats.

Die letze Kommunalwahl, bei der die Stadtverordneten für fünf Jahre gewählt wurden, hat am 14.03.2021 stattgefunden.

Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (§ 38 HGO) beträgt die Zahl der Stadtverordneten in Städten von 10.001 bis zu 25.000 Einwohnern 37. In der Hauptsatzung der Stadt Erlensee wurde jedoch die Anzahl der Stadtverordneten herabgesetzt. Die Stadtverordnetenversammlung Erlensee besteht nun aus 31 Stadtverordneten.

Mitglieder der Erlenseer Stadtverordnetenversammlung nach Fraktionen:

- 14 Vertreter der Fraktion SPD
- 10 Vertreter der Fraktion CDU
- 7 Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Links:

§§ 49 bis 64 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Stadt Erlensee - Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnete:

Die Stadtverordneten üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden. Die Stadtverordneten werden für fünf Jahre gewählt.

Links:

§§ 35 bis 38 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Öffentlichkeit:

Die Stadtverordnetenversammlung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen.

Die Sitzungen der Fraktionen sind in der Regel nicht öffentlich!

Links:

§ 52 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Ratsinfosystem (Sitzungskalender, Einladungen, Protokolle):

Links:

Stadt Erlensee - Ratsinfosystem

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