Anträge Archiv

CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Erlensee

Anträge in der Stadtverordnetenversammlung Erlensee
(bisherige Legislaturperioden bis 2016)



Antrag vom 22.04.2015
Rückerstattung der Kita-Gebühren während der Streiktage


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Erlensee erstattet den Eltern, die von den Streiks in den Kindertagestätten in Erlensee betroffen sind, die Betreuungsgebühren für die Tage, an denen eine Betreuung aufgrund des Streiks nicht stattfinden konnte. Dieser Beschluss bezieht sich auf weitere mögliche Streiktage im Zuge der aktuellen Tarifauseinandersetzung.

Dazu wird die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Erlensee in § 5, Absatz 3 wie folgt gefasst:

Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung der Kindertagesstätten (z. B. Ferien, Feiertage, Weiterbildungsmaßnahmen, Streiks und anderen unvorhersehbaren und unabweisbaren Ereignissen) weiter zu zahlen. Die Stadtverordnetenversammlung kann Ausnahmen von dieser Regelung beschließen.

Begründung:

Bedingt durch die Streiks der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten in Erlensee musste die Kinderbetreuung kurzfristig ausgesetzt werden. Die Stadt zahlt für diese Zeiträume keinen Lohn an das Personal. Die dadurch ersparten Mittel sollen an die Eltern weitergegeben werden. Diese Maßnahme ist auch als Kompensation für die Unannehmlichkeiten der Eltern zu verstehen, die in den zurückliegenden Tagen Probleme hatten, eine Betreuung für ihre Kinder zu finden.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 1 zum Haushalt 2015)
Implementierung von Maßnahmen zur direkten Bürgerbeteiligung

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz im Produkt 111.20 wird bei den Sach- und Dienstleistungen um 1000 Euro erhöht zur Implementierung von Maßnahmen zur direkten Bürgerbeteiligung.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung wird sich im Jahr 2015 mit der Frage auseinandersetzen, wie es gelingt, mehr direkte Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Dazu ist im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2014 ein Vorschlag vorgelegt worden, der auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen ist. Insbesondere im Zuge der Anpassung der Internetseite auf das Beteiligungsformat ist mit Kosten zu rechnen, die im Haushalt berücksichtigt werden sollten.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 2 zum Haushalt 2015)
Detaillierte Erläuterung der einzelnen Konten im Haushaltsplan 2016


Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsplan 2016 werden die einzelnen Konten detaillierter erläutert. Vor der Sommerpause 2015 bekommt der HFA einen ersten Vorschlag vorgelegt.

Begründung:

Gerade auch im Vergleich zu anderen Kommunen kann der Haushaltsplan der Stadt Erlensee für die politischen Gremien aussagekräftiger werden. Durch die Auflistung von mehr Details, die ohnehin zur Verfügung stehen, kann ein besserer Überblick über Ausgaben und Einnahmen erfolgen, was Grundlage für eine politische Steuerung ist.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 3 zum Haushalt 2015)
Keine Studie zur Sanierung des Rathauses


Beschlussvorschlag:

Streiche Ausgaben in Höhe von 100.000 Euro für die Studie Sanierung Rathaus

Begründung:

Angesichts der finanziellen Lager der Stadt ist eine umfassende Sanierung des Rathauses derzeit nicht zu verantworten. Im Zuge der Haushaltsgenehmigung hat die Kommunalaufsicht entsprechend entschieden. Diese Entscheidung sollte dringend ernst genommen werden. Über eine Sanierung sollte erst dann neu nachgedacht werden, wenn Klarheit darüber besteht, welche finanziellen Spielräume sich durch die neuen Gewerbeansiedlungen ergeben. Solange dieser Weg nicht erkennbar ist, sollten keine Studien in Auftrag gegeben werden, um später auf der Grundlage von möglichst aktuellen Unterlagen entscheiden zu können.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 4 zum Haushalt 2015)
Gedenktafel für die Gefallenen und Vermissten des 2. Weltkriegs


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Erlensee erhöht den Ansatz im Produkt 553.10 im Bereich Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen um 1000 Euro. Die Stadt Erlensee beteiligt sich mit diesen Mittel an der Gedenktafel für die Gefallenen und Vermissten des 2. Weltkriegs.

Begründung:

Eine private Initiative Erlenseer Bürger möchte auf dem Rückinger Friedhof eine Gedenktafel einrichten. Die Gefallenen sollen auf einer schwarzen Natursteinplatte mit Name und Geburtsdatum verewigt werden. Diese Tafel soll neben der Tafel mit den Gefallenen des 1.Weltkriegs in die Friedhofsmauer eingelassen werden. Die hierfür entstehenden Kosten liegen lt. Angebot der Firma Lediger bei knapp 4000 Euro. Sobald die Sammlung von Spenden in Höhe von 3000 Euro erreicht ist, soll die Stadt den Zuschuss bereitstellen, um sich an einem angemessenen und überfälligen Gedenkort für die Kriegstoten des 2. Weltkriegs zu beteiligen, der im öffentlichen Raum gut sichtbar ist.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 5 zum Haushalt 2015)
Öffnung der Stadtbücherei an Samstagen


Beschlussvorschlag:

Die Bücherei der Stadt Erlensee wird zukünftig an Samstagen generell geöffnet. Ggf. sind die Öffnungszeiten zu erweitern und die Personalkosten im Haushalt entsprechend anzupassen. Es werden zudem weitere 1000 Euro im Kostenträger 272.11 „Bereitstellung von Medien und Information der Bürger“ eingestellt, um einen auffälligen Einleger zu drucken und über das Stadtjournal zu verteilen. Dort soll explizit auf die grundsätzliche Öffnung der Bücherei an Samstagen hingewiesen werden.

Begründung:

Die Entwicklung der Besuchszahlen in der Stadtbücherei ist unbefriedigend. Gleichwohl besteht generell nach wie vor hohes Interesse am Lesen. Eine Entwicklung in Richtung Einschränkung der Leistung der Stadtbücherei ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht der richtige Weg, um auf die negative Entwicklung der Besucher- und Entleihezahlen zu reagieren. Durch die bewusste Öffnung des Samstags, der sich in anderen Kommunen als frequenzstarker Tag erwiesen hat, soll die Bibliothek neuen Besucherkreisen zugänglich gemacht und das Gesamtangebot somit attraktiver gestaltet werden.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 6 zum Haushalt 2015)
Externe Stromeinspeisung in Erlenhalle, Rathaus, Feuerwehrhaus Langendiebach


Beschlussvorschlag:

Auf den o.g. Produkten soll ein Betrag von je 5.000 Euro zum Einbau einer externen Stromversorgung in den Haushalt eingestellt werden.

Begründung:

Mit dem Betrag soll eine elektrische Einspeisung in die Gebäude umgesetzt werden. Durch Schadenlagen, wie zum Beispiel Stromausfall durch Sturm oder andere extreme Wetterlagen, ist in der Stadt Erlensee keine Einrichtung vorhanden, die eine externe Stromeinspeisung hat. Ebenso gibt es kein städtisches Gebäude, in dem ein Notstromaggregat vorhanden ist. Im Bedarfsfall auf andere Institutionen oder Kommunen im Kreis zu setzen, ist nicht zielführend, da sich solche Ausnahmesituationen in der Regel im Rahmen von Flächenlagen vollziehen und Geräte gerade dann nicht geliehen werden können.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 7 zum Haushalt 2015)
Externe Stromeinspeisung in Erlenhalle, Rathaus, Feuerwehrhaus Langendiebach


Beschlussvorschlag:

In den Investitionsplan 2016 soll folgendes aufgenommen werden:
  • Produkt 573.10 (Fallbachhalle)
  • Produkt 573.10 (Neuer Löwe)
  • Produkt 126.10 (Feuerwehrhaus Rückingen)
Auf jedem der o.g. Produkte wird ein Betrag von je 5.000 Euro zum Einbau einer externen Stromversorgung in den Investitionsplan 2016 eingestellt werden.

Begründung:

Mit den Investitionen soll eine elektrische Einspeisung in die Gebäude umgesetzt werden. Durch Schadenlagen, wie zum Beispiel Stromausfall durch Sturm oder andere extreme Wetterlagen, ist in der Stadt Erlensee keine Einrichtung vorhanden, die eine externe Stromeinspeisung hat. Ebenso gibt es kein städtisches Gebäude, in dem ein Notstromaggregat vorhanden ist.

Ergebnis:

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Antrag vom 24.11.2014 (Nr. 8 zum Haushalt 2015)
Stromerzeuger im Katstrophenschutz


Beschlussvorschlag:

In den Investitionsplan 2016 soll folgendes aufgenommen werden:
  • 60.000 Euro für einen fahrbaren Stromerzeuger für die Erlenhalle mit 60 KVA
  • 10.000 Euro für einen Stromerzeuger 13 bis 16 KVA für das Rathaus/Feuerwehrhaus Langendiebach
In den Investitionsplan für 2017 soll folgendes aufgenommen werden:
  • 10.000 Euro für einen Stromerzeuger 13 bis 16 KVA für das Rathaus/Feuerwehrhaus Langendiebach
In den Investitionsplan für 2018 soll aufgenommen werden:
  • 10.000 Euro für einen Stromerzeuger 13 bis 16 KVA für das Fallbachhalle/Neuer Löwe
Begründung:

Die vorhandenen Stromerzeuger, die in der Stadt vorgehalten werden, genügen nicht, um eine genügende Anzahl von „Licht- und Wärmeinseln“ vorzuhalten. Im Katastrophenfall können die Bürgerinnen und Bürger nicht versorgt werden, weshalb eine Reihe von Kommunen solche Investitionen zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bereits tätigt.

Ergebnis:

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Antrag vom 30.10.2014
Frühzeitige Information der Bürger bei Straßensanierungen


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt, den betroffenen Anwohnern zukünftig in allen Fällen zwei Jahre vor Beginn einer Straßensanierungsmaßnahme, die anwohnerbeitragspflichtig ist, eine Information über die Sanierungsabsicht schriftlich zukommen zu lassen. Im Rahmen dieser Information wird gleichzeitig zu einer Anwohnerversammlung eingeladen, in der erste Planungen und Kostenschätzungen gegeben werden.

Begründung:

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der grundhaften Sanierung der Wohnstraßen in Erlensee ruft regelmäßig hohe finanzielle Belastungen der betroffenen Bürger hervor. Zahlungen im Bereich 10.000 Euro sind dabei keine Seltenheit. Zwar besteht die Möglichkeit, mit der Stadt über die Zahlungsmodalitäten einen Kompromiss zu finden. Sinnvoll im Sinne einer besseren Planbarkeit und zur Vermeidung von Härten  wäre jedoch eine möglichst rechtzeitige Information, um Kapital ansparen  und für die zusätzliche finanzielle Belastung Vorsorge treffen zu können. Da die Straßensanierungen durch die Verwaltung bereits sehr langfristig geplant sind, sollte eine erste Orientierung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger 2 Jahre vor Beginn der Maßnahme möglich sein.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.



Antrag vom 29.10.2014
Direkte Bürgerbeteiligung in Erlensee


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Erlensee richtet auf Ihrer Seite www.erlensee.de an gut sichtbarer Stelle eine Online Plattform zur direkten Bürgerbeteiligung ein. Nach einem festen Verfahren erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anliegen verbindlich an den Magistrat zu richten.

Über eine zu erstellende Internetmaske können einzelne Bürger Vorschläge, Ideen und Anregungen einreichen. Gelingt es Ihnen, innerhalb von 8 Wochen 50 weitere Unterstützer des Vorschlags zu gewinnen, die sich entweder auf der Maske oder per Post oder Fax melden, so wird das Anliegen durch eine geprüfte Vorlage der Verwaltung dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Haushaltsrelevante Vorschläge, die der Magistrat unterstützt, werden als Magistratsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Ein kurzer Bericht über die Entscheidung wird dem Urheber zugestellt und auf der Internetseite veröffentlicht.

Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist die vollständige Namensnennung des Urhebers, der in Erlensee gemeldet sein muss. Die Ideen sind auf der Internetseite offen einsehbar.

Begründung:

Eine möglichst gute Beteiligung der Bürger an der Gestaltung der Kommune ist ein zentrales Anliegen moderner Politik. Durch das oben beantragte Verfahren wird sichergestellt, dass sich die Bürger verbindlich und mit klar definierten Regeln mit einem Vorschlag an die Verwaltung und die Gremien der Stadt wenden können, ohne dass die gewählten Gremien in ihrer Kompetenz beschnitten werden. Durch das Quorum wird sichergestellt, dass nur Vorschläge beraten werden, die von einer gewissen Anzahl an Bürgern getragen werden und damit nicht partikulare Interessen einzelner Personen sind.

Das Verfahren hat sich in anderen Kommunen bereits als praktikabel erwiesen. Zudem hat sich herausgestellt, dass viele gute Vorschläge in der Bürgerschaft vorhanden sind. Die Bürger fühlen sich angesprochen, ihre Ideen aktiv einzubringen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.



Antrag vom 07.03.2014
Sicherung des Übergangs des Radwegs R3 über die L3268

Beschluss:

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Begründung:

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Ergebnis:

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Dringlichkeitsantrag vom 24.04.2013

Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erörtert im Rahmen einer zeitnah stattfindenden Sitzung des Sozialausschusses die Sicherheitslage in Erlensee unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle sowie den Vertretern des Freiwilligen Polizeidiensts.
  2. Der Magistrat schlägt geeignete Maßnahmen vor, um insbesondere Vandalismus und andere Formen der Sachbeschädigung besser als bislang verhindern zu können.
  3. Die Anwohner des Bereichs Waldstraße bis zur Straße “am Langwasser” werden in geeigneter Form über den Termin der Ausschusssitzung informiert.
Begründung:

Erfolgte mündlich.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.



Antrag von 21.03.2013
Die im Stelleplan neu geschaffene Stelle für die Kläranlage wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Begründung:

Im Stellenplan ist eine Stelle für die Besetzung der Kläranlage mit einer zusätzlichen Person vorgesehen. Diese war als Entlastung für das Bauamt geplant, da dieses zusätzliche Aufgaben beim Fliegerhorst übernehmen sollte. Die Stelle ist angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung des Fliegerhorsts nunmehr überwiegend von Fremdfirmen übernommen wird und dadurch die Arbeit in der Kläranlage vom bestehenden Personal weiterhin geleistet werden kann, nicht mehr zwingend nötig. So kann eine Einsparung in Höhe von ca. 50.000 Euro erzielt werden.

Ergebnis:

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Antrag vom 14.01.2013
Erhöhung der Spielapparatesteuer


Begründung:

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Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 1 zum Haushalt 2013)
Kulturelle Aktionen, Veranstaltungen (Partnerschaft mit Les Lacs Médocains)

Die Produktnummer 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wird um 1500 Euro erhöht. Die Mittel werden für die Unterstützung einer eventuell zu Stande kommenden Partnerschaft mit der französischen Kommune Les Lacs Médocains bereit gestellt.

Begründung:

In Erlensee gibt es die Bestrebung, mit der französischen Kommune Les Lacs Médocains eine Partnerschaft einzugehen. Die CDU geht davon aus, dass diese Bestrebungen im Sinne des europäischen Gedankens konstruktiv von allen Seiten begleitet wird.

Analog der anderen Partnerschaften der Stadt mit Wusterwitz und Biggleswade sollte auch diese Partnerschaft gleichberechtigt gefördert werden.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 2 zum Haushalt 2013)
Bau einer Kita

Die Produktnummer 28 „Bau einer Kita“ wird um 500.000 Euro reduziert.

Begründung:

Angesichts der angespannten Haushaltssituation scheinen Gesamtkosten für Planung und Bau einer ausgestatteten Kita in Höhe von 3,1 Millionen Euro für zu hoch. Eine Reihe an Beispielen zeigt, dass der Bau und die Ausstattung auch für Gesamtkosten in Höhe von 2,6 Millionen Euro darstellbar und unbedingt anzustreben ist. Um einen Bau in dieser Höhe sicher zu stellen, erwartet die CDU-Fraktion höchstes Kostenbewusstsein. Dies muss sich auch im Haushalt abbilden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Kinder, die in diesem Gebäude spielen sollen, später auch dafür die Rechnung dafür bezahlen müssen, da Erlensee den Kindergarten auch über Kredite finanzieren muss. Wir sind überzeugt, dass bei sorgfältiger Planung und hohem Kostenbewusstsein auch für diesen Betrag ein Kindergarten zu realisieren ist, der langlebig ist und niedrige Folgekosten verursacht.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 3 zum Haushalt 2013)
Bereitstellung und Betrieb Hallenbad (Warmbadetag)

Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern im Produkt 424.20 werden um 5.000 Euro erhöht. Es wird am Samstag ein zusätzlicher Warmbadetag eingerichtet.

Begründung:

Die Auswertung der Besucherstatistik hat ergeben, dass die beiden Warmbadetage am Dienstag und am Sonntag sehr gut besucht sind. Der Warmbadetag am Dienstag ist mit Abstand der am besten besuchte Tag in der Woche. Offensichtlich besteht eine besonders hohe Nachfrage nach leicht erwärmtem Badewasser.

Der Samstag ist der mit Abstand am schlechtesten besuchte Tag in der Woche. Gegenüber dem Sonntag fällt der Samstag trotz gleicher Öffnungszeit deutlich ab. Es sollte daher versucht werden, den Samstag noch attraktiver zu machen. Die Mehrkosten für die Wassererwärmung ist gering, da das Wasser am Sonntag ohnehin aufgewärmt werden muss. Bei einer maßvollen Steigerung des Besuchs scheinen Mehreinahmen von 5.000 realistisch.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 4 zum Haushalt 2013)
Städtische Steuern (Spielapparatesteuer)

Die Einnahmen in der Produktnummer 5559120 werden von 180.000 Euro auf 220.000 Euro erhöht. Der Magistrat legt dazu einen Entwurf einer Spielapparatesteuer vor, in dem in § 4 Abs. 1 Ziffer 1 der Steuersatz auf 20 v.H. steigt.

Begründung:

Die Erhöhung der Spielapparatesteuer auf 20 Prozent erscheint vertretbar und angesichts der Praxis anderer Kommunen auch hinreichend rechtssicher. Sie ist zum Ziele der Verbesserung der Einnahmen dringend geboten. Eine Akzeptanz dieser Steuererhöhung bei der Bevölkerung ist zu erwarten.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 5 zum Haushalt 2013)
Bauen und Wohnen (Grundstück Ravolzhäuser Straße/Ecke Friedrich-Ebert-Straße)

Die Einnahmen im Produktbereich „Verkaufserlöse Grundbesitz“ werden um 540.000 Euro auf 1,463 Millionen Euro erhöht. Der Magistrat wird beauftragt, das Grundstück Ravolzhäuser Straße/Ecke Friedrich-Ebert-Straße in geeignete Parzellen zu teilen und das Grundstück unter Hinzunahme der Abbiegerspur in der Friedrich-Ebert-Straße zu verkaufen. Das Grundstück soll der Wohnbebauung zugeführt werden.

Begründung:

In Erlensee gibt es Bedarf an Wohnraum. Pläne, einen weiteren Nahversorger anzusiedeln, müssen nicht zwingend auf diesem Grundstück realisiert werden. In absehbarer Zeit werden dafür andere Grundstücke zur Verfügung stehen. Es bestehen zudem Zweifel, ob das Grundstück mitsamt Parkplätzen für den Bau eines Supermarktes geeignet ist. Zur Deckung des Finanzbedarfs sollte das Grundstück daher in diesem Jahr verkauft werden. Durch die Zusage, die Umgehungsstraße zeitnah umzusetzen, gewinnt die Wohnlage gleichzeitig an Attraktivität, sodass mit einem Erlös von 200 Euro/qm durchaus ausgegangen werden kann.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 6 zum Haushalt 2013)
Investitionsprogramm (Nord-/Ost Entlastungstangente)

Im Investitionsprogramm werden in der Nummer 3131 Nord-/Ost Entlastungstangente für das Jahr 2015 500.000 Euro und für das Jahr 2016 750.000 Euro eingestellt.

Im Zusammenhang mit der Schaffung des Gewerbegebietes und dem Beginn der Bebauung des Wohngebietes „Am Kreuzweg“ ist eine zusätzliche Verbindungsstraße zu planen und bei Bedarf zu bauen. Diese dient zur Anbindung dieses Bereichs an die B40 auf einen Kreisel, etwa in Höhe „Oberhörr“. Alternativ wäre eine Anbindung am Wasserwerk-Kreisel denkbar.

Begründung:

Durch den Ausbau und die Freigabe des “Langenselbolder Wegs“, der Ansiedlung von zusätzlichem Gewerbe sowie dem Bau neuer Häuser im Wohngebiet am Kreuzweg ist zu befürchten, dass der innerörtliche Verkehr deutlich zunehmen wird. Es darf deshalb zu keinen überdurchschnittlichen Belastungen der Anwohner durch innerörtlichen Verkehr in ausschließlichen Wohngebieten (z.B. alter Teil Langenselbolder-Weg, Friedensstraße, Anne-Frank-Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Landwehr-Straße, Theodor-Heuss-Straße, Hanauer Straße, Fröbelstaße, August-Bebel-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Sandweg, Adenauer Straße, Langendiebacher Straße, u.v.m.) durch Anlieger und Ablader aus dem „Gewerbegebiet“ und dem neuen Wohnbaugebiet „Am Kreuzweg“ kommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anwohner dieser Straßen auch weiterhin ruhig wohnen können. Zudem würde für viele Langendiebacher Bürgerinnen und Bürger die Fahrt durch den kompletten Ort gespart.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 7 zum Haushalt 2013)
Vorzimmer Bürgermeister, Öffentlichkeitsarbeit

Im Produkt 111.20 werden im Bereich 111.23 Öffentlichkeitsarbeit 1000 Euro für die Erstellung und Verteilung eines Informationsschreibens über die Haushaltssituation bereit gestellt.

Der Magistrat wird beauftragt, ein Schreiben zu erstellen, in dem die angespannte Haushaltslage der Stadt verständlich dargestellt wird. Es werden alle freiwilligen Leistungen in anschaulicher und geeigneter Form benannt, beschrieben und der jeweilige finanzielle Aufwand der Stadt für die Leistung beziffert. Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Schreiben aufgefordert, die Bereiche oder die Leistungen zu benennen, bei denen sie am ehesten Einschnitte vertretbar und für verkraftbar halten bzw. auf die sie gänzlich verzichten können. Das Schreiben wird in Rücksprache mit der AG Haushaltskonsolidierung verfasst und dient der AG zur Vorbereitung entsprechender Vorschläge für den Haushalt 2014. Die Verteilung des Bürgerbriefs soll über das Stadtjournal Erlensee erfolgen.

Begründung:

Die Haushaltslage von Erlensee ist seit Jahren angespannt. Es ist für die Stadtverordneten nur sehr schwer einzuschätzen, welche freiwillige Leistungen besonders wichtig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind. Ggf. wäre auch die Erkenntnis, dass die Bürgerinnen und Bürger auf keine Leistung verzichten können, sehr aufschlussreich. Gleichzeitig dient das Schreiben einer besseren Information der Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Haushaltssituation. Dies fördert auch das Kostenbewusstsein der Menschen vor Ort.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012 (Nr. 8 zum Haushalt 2013)
Städtische Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B
)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, in den kommenden drei Jahren auf die Erhöhung der Gewerbesteuer, der Grundsteuer A sowie der Grundsteuer B zu verzichten.

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger sowie viele Unternehmen sind hohen steuerlichen Belastungen ausgesetzt. Bereits im zurückliegenden Jahr musste die Erhöhung der Grundsteuer B in Kauf genommen werden. Durch die Erhöhung der Abwassergebühren kommen erneut Mehrbelastungen auf die Menschen in Erlensee zu.

Die CDU ist der Meinung, dass die Stadt Erlensee den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen Planungssicherheit für die kommenden drei Haushaltsjahre bei diesen wichtigen kommunalen Steuern geben sollte. Der Versuch eines Haushaltsausgleichs sollte neben der Verbesserung „Erlenseer Wachstumsstrategie“ insbesondere durch die Begrenzung der Ausgaben (Personalausgaben etc.), nicht aber durch eine fortlaufende Erhöhung von Steuern und Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

Ergebnis:

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Antrag vom 26.11.2012
Bericht zur Planung einer Nord/Ost-Entlastungstangente

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt über den aktuellen Planungsstand und die Erwägungen des Magistrats zur Planung und zum Bau einer Nord/Ost-Entlastungstangente zu berichten.

Begründung:

Dem Magistrat stehen Haushaltsmittel zur Planung einer Entlastungstangente zur Verfügung. Die CDU-Fraktion setzt sich für eine entsprechende Realisierung ein und möchte eine Information darüber, wie weit die Planungen inzwischen vorangebracht werden konnten.

Ergebnis:

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Änderungsantrag vom 28.06.2012
Einrichtung einer Bäderumlage

Der Magistrat wird beauftragt, sich mit dem Main-Kinzig-Kreis in Verbindung zu setzen und dort für die Modifizierung der Kreisumlage zu werben mit dem Ziel eines fairen Lastenausgleichs für kommunale Einrichtung, die einen überörtlichen Nutzerkreis ansprechen.

Begründung:

Einige Kommunen im Kreisgebiet haben erhebliche Mittel in die kommunale Infrastruktur investiert, von der neben den eigenen Einwohnern auch die Bewohner anderer Kommunen profitieren. Schwimmbäder z.B. sprechen einen Nutzerkreis an, der deutlich über die eigene Kommune hinaus geht. Auch für Bürgerinnen und Bürger aus benachbarten Kommunen werden diese Einrichtungen zu wichtigen und regelmäßig besuchten Institutionen. Andere Kommunen halten dagegen kaum Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung vor. In Zeiten knapper Kassen sollte überlegt werden, ob es nicht gerecht wäre und den Gedanken interkommunaler Zusammenarbeit fördert, wenn man innerhalb des Main-Kinzig-Kreises einen Lastenausgleich über die Kreisumlage einrichtet. Dazu müssten alle einschlägigen Einrichtungen (Schwimmbäder, große Bibliotheken, Kultureinrichtungen) erfasst und bewertet und dann ein Verrechnungsmodus gebildet werden, der über die Kreisumlage organisiert werden könnte.

Ergebnis:

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Änderungsantrag vom 28.06.2012
Sportzentrum

Der gesamte Bereich der teilweise ca. 40 Jahre alten Tennisanlage, incl. Ballsporthalle, wird im Zusammenhang mit der Verlagerung des Sportzentrums in die Planungserwägungen mit aufgenommen. Dazu erstellt der Magistrat eine Skizze, die die Verlagerung der Tennishalle mit den dazugehörigen Anlagen planerisch umsetzt und eine Kostenschätzung vornimmt. Aus dieser soll jeweils eine Schätzung erkennbar sein:

  • der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf der Gesamtanlage,
  • des Wertes der Immobilien,
  • welche Teile der Anlagen wieder aufgebaut werden könnten,
  • welche zusätzlichen Kosten durch den Neubau entstehen könnten,
  • welche Förderprogramme einschlägig sein könnten.

Die Planungsskizze ist dem Parlament im Rahmen einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und/oder des Haupt- und Finanzausschusses vorzulegen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Ergebnis:

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Änderungsantrag vom 28.06.2012
Neubau einer Kindertagesstätte

  1. Die Entscheidung über den Standort der Kindertagesstätte wird vertagt.
  2. Der Magistrat nimmt mit dem Main-Kinzig-Kreis Kontakt auf, um die Bereitschaft zu klären, einen Teil des Geländes der Georg-Büchner-Schule für den Bau der Kindertagestätte bereit zu stellen und in Erfahrung zu bringen, unter welchen Bedingungen dies geschehen könnte.
  3. Der Magistrat macht eine Finanzbetrachtung, welche der beiden Standorte unter dem Strich günstiger zu realisieren wäre. Dabei sollen die Verkaufserlöse des Grundstücks Flur 20, Flurstück 47/2 im freien Verlauf mit bedacht werden.
  4. Der Magistrat erörtert gemeinsam mit dem Main-Kinzig-Kreis, welche Synergien bei der Nachmittagsbetreuung der Kinder genutzt werden können.
  5. Die entsprechenden Herstellungskosten werden im Haushaltsplan 2013 etatisiert.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Ergebnis:

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Änderungsantrag vom 28.06.2012
Hundesteuersatzung und Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Begründung:

§ 6 Abs. 3 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird um folgenden Passus ergänzt.

Diese Steuerbefreiung gilt ausschließlich für die Anschaffung eines ersten Hundes. Kampfhunde sind von der Steuerbegünstigung ausgenommen.

Ergebnis:

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Antrag vom 15.05.2012
Durchführung 2. Erlenseer Stadtfest

Der Magistrat nimmt die notwendigen Planungen und Gespräche mit den Vereinsvertretern auf, mit dem Ziel, im Frühjahr/Sommer des Jahres 2014 ein 2. Erlenseer Stadtfest zu feiern.

Begründung:

Nach dem großen Erfolg des Stadtfestes und den vielen positiven Rückmeldungen, spricht vieles dafür, das Fest zu einer regelmäßigen Tradition werden zu lassen und an die Stadtwerdung zu erinnern. Wir können damit die Gelegenheit schaffen, die Verbundenheit zu unserer Stadt sowie die Gemeinschaft zu stärken.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 15.05.2012
Fachärzteversorgung in Erlensee / Ansiedlung eines Ärztezentrums

  1. Der Magistrat berichtet über den Stand der Bemühungen zur Ansiedlung von Fachärzten und tritt mit der Stadtverordnetenversammlung in Diskussion über die zukünftige Priorisierung bei der Ansiedlung von Fachärzten.
  2. Der Magistrat prüft die Realisierung eines Fachärztezentrum / eines Ärztehauses (inkl. der Möglichkeit zur Unterbringung einer Apotheke und physiotherapeutischen Angeboten) und berichtet der Stadtverordnetenversammlung.

Begründung:

Seit langem bemüht sich Erlensee um eine bessere Versorgung mit Fachärzten. Im Zusammenhang mit dem Freiwerden eines Augenarztsitzes ist neue Bewegung in die Frage gekommen. Angesichts der positiven Entwicklung der Stadt Erlensee und den Entwicklungsperspektiven stellt sich die Frage nach einer adäquaten Versorgung mit Ärzten neu. Die Bereitschaft zum Bau eines Fachärztezenrums in Verbindung mit der positiven Entwicklung der Stadt könnte neues Leben in die Diskussion bringen. Es sollten die sich jetzt bietenden Möglichkeiten genutzt werden, mit dem Ziel, eine hochwertige Ärzteversorgung in den verschiedenen Bereichen umzusetzen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 15.05.2012
Sportzentrum

Der gesamte Bereich der teilweise ca. 40 Jahre alten Tennisanlage, incl. Ballsporthalle, wird im Zusammenhang mit der Verlagerung des Sportzentrums in die Untersuchung und die Planungserwägungen mit aufgenommen. Der bestehende Planungsauftrag wird entsprechend erweitert. Hierbei sind auch die finanziellen Auswirkungen zu betrachten und Finanzierungsmodelle zu erarbeiten (z.B. Anzapfen von Fördermitteln der zuständigen Verbände, des Bundes, des Landes, des Kreises und ggf. Sponsoren). Die TSGE ist bei den Planungen zu berücksichtigen.

Begründung:

Der Gesamtvorstand der TSGE hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, eine ergebnisoffene Untersuchung und Abwägung eines Umzugs der Ballsporthalle und der ihr angeschlossenen Anlagen auf den Fliegerhorst in die bereits laufenden Planungen aufzunehmen. Wie von der CDU bereits vorgeschlagen, macht es Sinn, die Prüfung der Gestaltung der Festplatzbebauung und des Sportzentrums um diesen Bereich zu erweitern. Da aktuell eine Konzeptionsplanung durchgeführt wird, sollte die einmalige Chance genutzt werden, eine großflächigere Betrachtung ohne Denkverbote durchzuführen, zumal dies durch den Verein explizit gewünscht wird und dadurch keinesfalls Entscheidungen vorweg genommen werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 1 zum Haushalt 2012):
Bereitstellung einer 11er Karte für das Hallenbad für Kleinkinder

Die Produktnummer 18 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ wird um 1.000 Euro erhöht.

Alle in Erlensee gemeldete Eltern erhalten für ihr neugeborenes Kind/ihre neugeborene Kinder eine 11er Karte für das Hallenbad geschenkt.

Begründung:

Die Bereitstellung einer 11er Karte für Kleinkinder ist als Willkommensgeste und Symbol der Wertschätzung für die jungen Familien in Erlensee gedacht. Gleichzeitig werden die Eltern auf das bestehende Angebot im Hallenbad aufmerksam gemacht und können ggf. als „Stammgäste“ gewonnen werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 2 zum Haushalt 2012):
Machbarkeits- und Bedarfsstudie zum Bau einer Nord-/Ost-Entlastungstangente

Es werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für eine Machbarkeits- und Bedarfsstudie zum Bau einer Nord-/Ost-Entlastungstangente in den Investitionsplan 2013 eingestellt.

Noch im Zuge der Restbebauung des „Gewerbegebietes“ und dem Beginn des neuen Baugebietes  „Am Kreuzweg“ ist eine zusätzliche Verbindungsstraße zu planen und bei Bedarf zu bauen, zur Anbindung „Gewerbegebiet“ und Baugebiet „Am Kreuzweg“ (Langenselbolder Weg) an die B40 auf einen Kreisel, etwa in Höhe „Oberhörr“. Alternativ wäre eine Anbindung am Wasserwerk-Kreisel denkbar.

Begründung:

Durch den Ausbau und die Freigabe “Langenselbolder Weg“ ist zu befürchten, dass der innerörtliche Verkehr deutlich zunehmen wird.

Es darf deshalb zu keinen überdurchschnittlichen Belastungen des innerörtlichen Verkehrs in ausschließlichen Wohngebieten (z.B. alter Teil Langenselbolder Weg, Friedensstraße, Anne-Frank-Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Landwehrstraße, Theodor-Heuss-Straße, Hanauer Straße, Fröbelstaße, August-Bebel-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Sandweg, Konrad-Adenauer-Straße, Langendiebacher Straße, u.v.m.) durch Anlieger und Ablader aus dem „Gewerbegebiet“ und dem neuen Wohnbaugebiet „Am Kreuzweg“ kommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anwohner dieser Straßen auch weiterhin ruhig wohnen können.

Die Finanzierung könnte aus den zu erwartenden Erträgen „Gewerbegebiet“ (Stand September 2010: + 2.400.000 Euro) und aus den zu erwartenden Erträgen „Baugebiet am Kreuzweg“ und „Baugebiet Fliegerhorst“ erfolgen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 3 zum Haushalt 2012):
Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes

Es werden in den Teilbereich „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ Mittel in Höhe von 20.000 Euro für 2012 zur verstärkten Bekämpfung, Verfolgung und Unterstützung bei der Aufklärung von Vandalismus- und Diebstahldelikten in unserer Gemeinde eingestellt.

Für den sporadischen und nächtlichen Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes, mit den entsprechenden Befugnissen werden 20.000 Euro bereit gestellt.

Wenn sich die Maßnahmen bewähren, sollen sie im Haushalt für 2013 fortgeschrieben werden.

Begründung:

Ein immer größer werdender Teil der Einwohner ist besorgt um ihre Sicherheit in Erlensee, fühlen sich bedroht und haben Angst in den Abendstunden allein auf die Straße zu gehen, tagsüber ihr Haus allein zu lassen oder in Urlaub zu fahren.

Annähernd wöchentlich findet in Erlensee, vorzugsweise an den Wochenenden und nachts, Vandalismus und Diebstahl in verschiedenen Bereichen statt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Sicherheits-Infrastruktur von Polizei, freiwilligem Polizeidienst und Ordnungspolizei, um noch flexibler und konzentrierter dem Besorgnis erregenden Trend entgegen wirken zu können.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 4 zum Haushalt 2012):
Verschiebung der Planungsleistungen zur Dach- und Fassadensanierung am Rathaus

Die Mittel in Höhe von 80.000 Euro für Planungsleistungen zur Dach- und Fassadensanierung im Rathaus werden gestrichen.

Die Mittel in Höhe von jeweils 1,5 Mio. Euro im Investitionsplan für 2013 und 2014 werden auf die Jahre 2014 und 2015 verschoben. Es werden Planungskosten in Höhe von 80.000 Euro in den Investitionsplan für 2013 eingestellt.

Begründung:

Angesichts der finanziellen Lage der Kommune erscheint eine teure Rathaussanierung zum aktuellen Zeitpunkt unverhältnismäßig und nicht darstellbar, da sich dadurch im Vergleich zur Investitionssumme nur geringe Einsparpotentiale erschließen lassen. Die Sanierung soll daher zunächst um ein Jahr verschoben werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 5 zum Haushalt 2012):
Verschiebung des Baus einer Kindertagesstätte

Die Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro zum Bau einer Kindertagesstätte werden gestrichen.

Im Investitionsplan für das Jahr 2013 werden Mittel zum Neubau einer Kindertagesstätte in Höhe von 1,2 Millionen Euro eingestellt.

Begründung:

Die CDU bekennt sich zum Bau der neuen Kindertagesstäte. Allerdings ist die Entwicklung am neuen Wohngebiet „Am Kreuzweg“ noch nicht so weit vorangeschritten, um in diesem Jahr bereits mit dem Bau beginnen zu müssen. Durch die Verschiebung des Baus vom Jahr 2012 auf das Jahr 2013 kann wirtschaftlich nicht sinnvoller Leerstand vermieden werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen (in geänderter Form).


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 6 zum Haushalt 2012):
PDF-Formularen auf der Internetseite der Gemeinde

Das bereits vorhandene Angebot an PDF-Formularen auf der Internetseite der Gemeinde wird weiter ausgebaut. Ziel ist es bis Ende 2012 den Bürgerinnen und Bürgern alle Formulare als PDF zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Mit der Bereitstellung von PDF-Dokumenten auf der Internetseite kann der Bürgerservice weiter erhöht werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 7 zum Haushalt 2012):
Newsletter auf der Internetseite der Gemeinde

Es wird ein Informationsservice/Newsletter für interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite eingerichtet. Dieser soll interessierte Bürger über verschiedene Aktivitäten informieren (Bekanntmachungen, Einladungen zu öffentlichen Sitzungen politischer Gremien, Protokolle der Gremiensitzungen des Gemeindeparlament, Bekanntmachung von Schließzeiten, wichtige Änderungen im Ratsinformationssystem), die keine politische Wertung enthalten. Die Informationen sollen per E-Mail an die Bürger versendet werden.

Begründung:

Eine Weitergabe offizieller Informationen verbessert den Wissensstand der Bürgerschaft über aktuelle Entwicklungen und regt zur Beteiligung am öffentlichen Geschehen vor Ort an. Die Einrichtung eines E-Mail-Verteilers ist nicht zeitintensiv und verursacht keine Sach- und nur sehr geringe Personalkosten.

Insbesondere soll die Beteiligung und das Interesse an der politischen Gremienarbeit gestärkt werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde zurückgezogen.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 8 zum Haushalt 2012):
Öffnungszeiten des Hallenbades

Die Öffnungszeiten sind im Jahr 2012 gegenüber der Situation vor der Schließung auszuweiten. Das Hallenbad soll mittags geöffnet bleiben. Das Hallenbad soll am Wochenende mindestens jeweils von 9-18 Uhr geöffnet sein.

Begründung:

Das Hallenbad soll den Bürgerinnen und Bürgern so lange wie möglich zur Verfügung stehen. Durch die Öffnung am Mittag und die Erweiterung der Wochenend-Öffnungszeiten, so wie oben beschrieben, wird ein erheblicher Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Zudem werden klare und eindeutige Öffnungszeiten geschaffen, die bürgerfreundlich und nachvollziehbar sind.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 9 zum Haushalt 2012):
Stelle des dritten Ordnungspolizisten

Die Stelle des dritten - neu zu schaffenden - Ordnungspolizisten wird mit einem „KW-Vermerk“ versehen.

Begründung:

Die CDU ist der Auffassung, dass die Schaffung einer zusätzlichen Stelle zur Anlernung eines Ordnungspolizisten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht notwendig ist. Für die Zukunft scheint die Investition in eine dauerhaft angestellte dritte Ordnungskraft angesichts der Haushaltslage der Kommune und der damit verbundenen Maßgabe, möglichst keine Ausweitung des Personals  vorzunehmen, insgesamt unverhältnismäßig.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 08.12.2011 (Nr. 10 zum Haushalt 2012):
Machbarkeitsstudie und Standortsuche für den Neubau eines Feuerwehrhauses

Für die Jahre 2013 und 2014 werden im Finanzplan jeweils 50.000 Euro Planungskosten, Kosten einer Machbarkeitsstudie und Standortsuche für den Neubau eines Feuerwehrhauses eingestellt.

Begründung:

Die Feuerwehr Erlensee wird in Zukunft weitere Aufgaben übernehmen müssen, die durch den Zuwachs der Bevölkerung, dem Verkehrswesen und durch das Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Fliegerhorst entstehen. Dies kann nur durch eine zukunftsweisende und moderne Feuerwache abgearbeitet werden.

Die Umsetzung mit einem Kostenvolumen von einem heutigen Wert von ca. 5 bis 6 Millionen Euro (ohne Zuschüsse) wird nicht vor 2017 beginnen können.

In diesen Planungen muss auch die Umnutzung der bestehenden Feuerwehrhäuser in Rückingen und Langendiebach mit eingearbeitet werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 06.09.2011
Unterstützung der "Rodenbacher Erklärung" der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau-Kinzigtal durch die Gemeinde Erlensee

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 18.08.2011
Förderung von Photovoltaikanlagen in Erlensee

Begründung:

Erfolgt mündlich

Ergebnis:

Der Antrag wurde in die Fachausschüsse verwiesen.



Antrag vom 24.02.2011
Rollrasen im Bereich der Strafräume auf dem Hauptfeld des Fußballplatzes im Sportzentrum

Das Hauptfeld des Fußballplatzes auf dem Sportzentrum wird im Bereich der Strafräume kurzfristig mit Rollrasen ausgestattet. Dafür sind 2.000 Euro bereit zu stellen.

Begründung:

Mehrfach wurde bereits in der Presse vom desolaten Zustand der Fußballfelder auf unserem Sportzentrum berichtet. Zuletzt musste das Spitzenspiel der Kreisoberliga auf einem kaum zu bespielenden Hartplatz ausgetragen werden.

Bereits Mitte März soll wieder auf dem Rasenplatz gespielt werden. Gerade im Bereich der Strafräume auf dem Hauptfeld ist der Platz in einem so schlechten Zustand, dass mit Spielabbrüchen oder der Absage der Partien gerechnet werden muss, zum Schaden der Erlenseer Fußballvereine. Hier muss dringend kurzfristig Abhilfe geschaffen werden, um einen Spielbetrieb zu gewährleisten. Ein eigenständiges Einsähen zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht Erfolg versprechend und kann zur Folge haben, dass in dieser Saison nicht mehr auf regulären Platzverhältnissen gespielt werden kann.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 24.02.2011
Automatisches Rolltor mit Schließanlage auf dem Sportplatz

Es wird ein automatisches Rolltor mit Schließanlage auf dem Sportplatz installiert, das ähnlich dem Rolltor auf dem Bauhof funktioniert.

Es wird ein abschließbares Eingangstor installiert, das mit der gleichen Schließtechnik zu öffnen ist wie das Rolltor.

Auf dem an den Festplatz angrenzenden Teil des Sportzentrums wird ein Stabgitterzaun von mindestens 1,80 Meter Höhe installiert.

Die Löcher im restlichen bestehenden Zaun des Sportzentrums werden zeitnah repariert.

Mit den Vereinsvorständen der betroffenen Vereine ist zeitnah Kontakt aufzunehmen, um eine geeignete Regelung für die Zugangsberchtigung (Schlüsselinhaber etc.) zu erarbeiten.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 1 zum Haushalt 2011):
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen

Füge folgendes Ziel ein: „Schaffung eines Trimm-Dich-Pfads im Erlenwäldchen.“

Dafür sind Mittel in Höhe von 40.000 Euro bereit zu stellen.

Begründung:

Die Schaffung des Trimm-Dich-Pfads ist ein von der Gemeindevertretung bereits häufiger mehrheitlich beschlossenes Ziel, das nunmehr im Erlenwäldchen umgesetzt werden soll. Damit kann die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger erheblich verbessert werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 2 zum Haushalt 2011):
Verkehrslenkung und -regelung, Verkehrssicherung, Verkehrsüberwachung

Verändere Ziel 1: „Entwicklung eines Konzepts zur Überwachung des fließenden Verkehrs mit weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen“

in: „Entwicklung eines Konzepts zur Beruhigung des fließenden Verkehrs an Gefahrenstellen ohne weitere Geschwindigkeitsmessanlagen.“

Dafür sind die Mittel zum Erwerb der digitalen Geschwindigkeitsmessanlage auf der L3193 sowie die Herstellung der Standorte Rodenbacher Straße und Konrad-Adenauer-Straße zu streichen. Die im Haushaltsplan erhofften Mehreinnahmen sind entsprechend zu reduzieren.

Begründung:

Der Bau von immer weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen ist keine Lösung, um den innerörtlichen Verkehr umfassend zu beruhigen. Die Auswirkungen der Überwachungsanlagen sind nur sehr begrenzt - dafür steht der gute Ruf unserer Gemeinde auf dem Spiel. Die CDU-Fraktion tritt für alternative Möglichkeiten wie etwa baulichen Veränderungen ein, die eine echte Verringerung von Verkehrsrisiken mit sich bringen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 3 zum Haushalt 2011):
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Setze Ziel: Rekrutierung weiterer freiwilliger Polizeihelfer zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben im Haushalt 2011.

Begründung:

Der Freiwillige Polizeidienst hat sich als effektives und kostengünstiges Element bewährt, um mehr Sicherheit zu schaffen, das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen und Ansprechpartner/innen auf der Straße zur Verfügung zu stellen. Durch eine Rekrutierung weiterer Freiw. Polizeihelfer können die beschriebenen Effekte noch erhöht werden, ohne Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan zu generieren.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 4 zum Haushalt 2011):
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung bzw. Verwaltungsangehörige

Setze Ziel: Einsparung von Kosten durch vermehrte Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen über die Internetseite

Begründung:

Durch die Schaffung der neuen Internetseite der Gemeinde und eine weitere Übertragung von Formularen auf die Seite können Papierkosten gespart werden. Zudem muss überprüft werden, welche Verwaltungsvorgänge durch die selbstständige Arbeit der Bürgerinnen und Bürger erleichtert und damit kostensparender durchgeführt werden können. Eine realistische Quantifizierung des Ziels muss gemeinsam mit der Verwaltung vorgenommen werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 5 zum Haushalt 2011):
Bereitstellung und Betrieb Hallenbad

Verändere Ziel 3: Aktualisierung des 3. Ziels „Verringerung des Zuschussbedarfs um 10% bis Ende 2012 auf eine realistische Zahl".

Begründung:

Durch die Erhöhung der Sanierungskosten und den damit verbundenen höheren Abschreibungen ist von einem erhöhten Zuschussbedarf auszugehen, der berücksichtigt werden sollte.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 6 zum Haushalt 2011):
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von ÖPNV-Anlagen, Nahverkehrsplanung

Füge ein: Ziel 2.: Installation von Abfall-Ascher-Kombinationen an den Bushaltestellen.

Begründung:

Rund um die Bushaltestellen kommt es immer wieder zum verstärkten Herumfliegen von Zigarettenkippen. Durch die Installation von kleinen, nicht zerstörbaren Aschenbecheraufsätzen aus Metall auf die bestehenden Mülleimer könnte dieses Problem kostengünstig gelöst werden. Dies ist ein sinnvoller Beitrag zu mehr Sauberkeit in der Gemeinde.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 7 zum Haushalt 2011):
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von ÖPNV-Anlagen, Nahverkehrsplanung

Füge ein: Ziel 3.: Schaffung einer Busverbindung zum Nidderauer Kino.

Begründung:

Die Schaffung einer Busverbindung zum Nidderauer Kino wäre eine sinnvolle Maßnahme, um den Erlenseer Bürgerinnen und Bürgern und dabei gerade auch jüngeren Menschen ohne eigenem Auto die Möglichkeit zu einem Kinobesuch zu eröffnen. Vorstellbar wäre im Hinblick auf die Kosten z.B. eine Verbindung hin und zurück pro Woche. Der Kinobus müsste dann entsprechend beworben werden. Denkbar wäre auch eine Anbindung an den bereits bestehenden Kinobus z.B. in Bruchköbel. Auch über eine Unterstützung des Busses durch den Kinobetreiber könnte nachgedacht werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 29.10.2010
Umsetzung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses in Erlensee

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das am 1.Mai 2010 in Kraft getretene erweiterte Führungszeugnis zum Schutz der Kinder vor Betreuungspersonal mit pädophilen Neigungen in Erlensee bei Neueinstellungen von den entsprechenden Bewerbern einzufordern. Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand aufgefordert, sich in geeigneter Form mit den Erlenseer Vereinen und gesellschaftlichen Gruppen in Verbindung zu setzen, um auf die Möglichkeit des erweiterten Führungszeugnisses aufmerksam zu machen und entsprechend dafür zu werben.

Begründung:

Ab dem 1. Mai 2010 können Kinder und Jugendliche durch das erweiterte Führungszeugnis besser vor sexueller Gewalt geschützt werden.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein besonders sensibler Bereich, den leider auch pädophil veranlagte Menschen bewusst als Arbeitsplatz auswählen. Dass die Kinder- und Jugendarbeit immer wieder zur Begehung von Sexualdelikten missbraucht wird, hat die Debatte der letzten Wochen über sexuelle Gewalt gezeigt.

Das erweiterte Führungszeugnis kann verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber z.B. als Erzieher im Kindergarten, als Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden. Demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen (z.B. die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger) kann ein erweitertes Führungszeugnis, in dem sämtliche Vergehen mit pädophilem Hintergrund (z.B. der Besitz von kinderpornographischem Material) verzeichnet sind, ausgestellt werden. Beispiele dafür sind: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen. Das erweiterte Führungszeugnis betrifft also nicht nur Arbeitsverhältnisse. Ein Sportverein kann auch von einem ehrenamtlich tätigen Jugendtrainer die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Ob die Vereine dieses Mittel nutzen wollen, muss ihnen jedoch selbst überlassen bleiben.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 25.03.2010
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Haushaltssicherungsprogramm 2010 (1.)

  1. Aufgrund der in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 festgestellten Entwicklung bei den Erträgen und Aufwendungen wird gemäß § 114 n der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2010 für alle zu leistenden Aufwendungen beschlossen.
  2. Die Haushaltssperre beträgt 5 % des ordentlichen Ergebnisses je Produkt.
  3. Ausgenommen bleiben die Aufwendungen, die gesetzlich vorgegeben sind oder die aus vertraglichen Verpflichtungen heraus geleistet werden müssen.

Folgende Sachkonten sind von der Haushaltssperre ausgenommen:

  • Personalkosten und Personalnebenkosten
  • Kreis- und Schulumlage
  • Gewerbesteuerumlage
  • Zinsen für Kredite
  • Abschreibungen
  • Beiträge für Versicherungen
  • Grundsteuer
  • Kfz-Steuer
  • Sachkosten für interne Leistungsverrechnung
  • Lizenzen und Konzessionen
  • Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
  • Gebühren
  • Zeitungen und Fachliteratur
  • Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
  • Mieten
  • Telefonkosten
  • Kfz-Versicherungsbeiträge
  • Sonstige Erstattungen an Land, Gemeinden und übrige Bereiche

Begründung:

Für eine nachhaltige Haushaltssicherung stehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Aufwendungen reduzieren
b) Erträge verbessern
c) Betriebsabläufe optimieren

Der Schwerpunkt der Haushaltssicherung sollte jedoch bei der Reduzierung der Aufwendungen liegen. Dies macht für das Haushaltsjahr 2010 die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre erforderlich. Diese soll über das Haushaltssicherungskonzept hinaus erfolgen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 25.03.2010
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Haushaltssicherungsprogramm 2010 (2.)


Die Streichung der Errichtung eines „Trimm-Dich-Pfads“ (Produkt 366.10/Kostenstelle 3.2.10) wird aus dem Konsolidierungsprogramm herausgenommen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 24.02.2010
Interkommunale Zusammenarbeit der Bauhöfe


1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu überprüfen, welche Erfahrungen die Gemeinden Freigericht und Hasselroth bei der Kooperation der Bauhöfe bislang gemacht haben und an welchen Stellen Einsparpotential gefunden wurde.

2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine Kooperation der Bauhöfe von Hasselroth und Freigericht auch auf Erlensee mit seinen Nachbarkommunen zu übertragen ist. Insbesondere ist zu überprüfen, welche Aufgaben unter dem Aspekt der tatsächlichen Kostenersparnis gemeinsam angegangen werden können. Dies sind zumindest folgende Bereiche:

  • Unterhaltung der Spielplätze
  • Pflege öffentlicher Anlagen und Friedhofsanlagen
  • Bestattungen
  • Anlage und Pflege von Bäumen und Sträuchern
  • Straßendienste einschließlich Straßenreinigung
  • Ausbau und Unterhaltung der Feldwege
  • Winterdienst, Räum- oder Streudienst
  • Erfassung und Abrechnung von Bauhofdienstleistungen
  • gemeinsame Materialbeschaffung

Sollte die Möglichkeit einer kostenersparenden Zusammenarbeit als nicht möglich eingeschätzt werden, was sind die Gründe im Einzelnen dafür?

3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu überprüfen, welche Zuschüsse im Rahmen der Förderung interkommunaler Zusammenarbeit aus Mitteln der Hessischen Landesregierung zu erhalten sind.

4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu überprüfen, welche weiteren Möglichkeiten der finanziellen Förderung interkommunaler Zusammenarbeit es gibt.

5. Der Gemeindevorstand soll vor der Sommerpause an das Parlament berichten.

Begründung:

Unter dem Aspekt der Kostenoptimierung kann eine Überprüfung konkreter Modelle und Zuschussmöglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit für Erlensee hilfreich sein und sollte daher ergebnisoffen geprüft werden. Die Praxis in anderen Kommunen zeigt, dass eine Kostenersparnis auch ohne die Auflösung der bestehenden Bauhöfe durch eine punktuelle Zusammenarbeit möglich ist.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 10.12.2009 (Nr. 1 zum Haushalt 2010):
Anschaffung der Geschwindigkeits-Überwachungsanlage

Die 120.000 Euro für die Anschaffung der Geschwindigkeits-Überwachungsanlage wird gestrichen.

Begründung:

In unserer Gemeinde ist die Verkehrsüberwachung per Radaranlage durch die vielen bestehenden Standorte bereits ausgereizt. Zusätzliche Stationen geben dem Ort ein „Abzocker-Image“, das die CDU nicht haben will. Das Konzept der „Total-Überwachung“, das nicht zuletzt hohe Investitionskosten verursacht, ist grundsätzlich abzulehnen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 10.12.2009 (Nr. 2 zum Haushalt 2010):
Einrichtung eines Trimm-Dich-Parcours


Die Haushaltsstelle 3.2.10 wird um 25.000 Euro erhöht, um das Angebot an den Gemeindevorstand wahrnehmen zu können, einen modernen Trimm-Dich-Parcours in der Gemarkung zu installieren.

Begründung:

Durch die Annahme des Angebots kann Erlensee als erste Kommune in Deutschland diesen modernen Fitness-Parcours umsetzen, der sicherlich in Erlensee und Umgebung viel Anklang finden wird und ein sehr gutes Sportangebot an die wachende Zahl der nicht in Vereinen gebundenen Personen ist.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 10.12.2009 (Nr. 3 zum Haushalt 2010):
Installierung eines Fahrradständers am Rendezvous-Punkt der Busse in der Leipziger Straße


Es werden 3000 Euro für die Installierung eines Fahrradständers am Rendezvous-Punkt der Busse in der Leipziger Straße eingestellt.

Begründung:

In der Nähe des Rendezvous-Punkts der beiden Buslinien Ronneburg/Neuberg – Hanau sowie Langenselbold-Hanau besteht Bedarf nach einem Fahrradständer, der die Pendler, die mit dem Fahrrad zum Bus fahren, erheblich unterstützt. Gleichzeitig können die jetzt an den Laternenpfosten angeschlossenen Fahrräder zukünftig sicherer und den übrigen Verkehr weniger störend abgestellt werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 10.12.2009 (Nr. 4 zum Haushalt 2010):
Planung des zukünftigen Museums „Fliegerhorst Langendiebach“


Der Ansatz der Kostenstelle 3.3.11 wird um 20.000 erhöht. Dadurch soll die Planung des zukünftigen Museums „Fliegerhorst Langendiebach“ möglich werden.

Begründung:

Das von der CDU beantragte Museum „Fliegerhorst Langendiebach“ stellt einen potentiellen Höhepunkt im kulturellen Leben der Gemeinde dar. Im Rahmen der Planungen zum künftigen Sportplatz ist es sinnvoll und angebracht, die Planungen für das Museum miteinzubinden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 10.12.2009 (Nr. 5 zum Haushalt 2010):
Sanierung der Rathausfassade


Die Kosten in Höhe von 300.000 Euro für die Sanierung der Rathausfassade gem. Kostenstelle 3.1.35 werden gestrichen. Der Ansatz von 300.000 Euro pro Jahr für die Sanierung weiterer Abschnitte der Rathausfassade in den kommenden Jahren wird ebenfalls aufgehoben.

Begründung:

Angesichts der schlechten finanziellen Lage der Gemeinde ist diese Maßnahme und die damit verbundene massive Neuverschuldung nicht zu verantworten. Da die Gemeinde nun scheinbar doch keine Fördermittel zur Sanierung erhält, ist es angebracht, die Maßnahme auf einen Zeitpunkt zu verschieben, an dem die Gemeinde die massive finanzielle Schieflage überwunden hat.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 10.12.2009 (Nr. 6 zum Haushalt 2010):
Sicherheit in den Kindertagesstätten


Es werden 5000 Euro in die Kostenstelle 4.1.10 eingestellt, um die Sicherheit in den Kindertagesstätten zu erhöhen.

Begründung:

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Kinder unserer Kindertagesstätten sollten im Rahmen unserer Fürsorgepflicht einen besonderen Schutz erfahren.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen (in geänderter Form).


Antrag vom 20.04.2009:
Schließung der Außenstelle des Kreisjugendamtes


Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, SPD, UBE und Bündnis 90/Die Grünen

  1. Das Gemeindeparlament spricht sich gegen die Schließung der Außenstelle Erlensee des Jugendamtes des Kreises aus.
  2. Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises wird aufgefordert, die Entscheidung zu überdenken und zurückzunehmen.
  3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich in einem Brief schnellstmöglich an den Main-Kinzig-Kreis zu wenden, in dem die Missbilligung dieses Vorhabens seitens des Gemeindeparlaments zum Ausdruck gebracht und der Kreis aufgefordert wird, die Entscheidung zurückzunehmen. Die Vorsitzenden der vier Fraktionen erhalten den Brief zur Kenntnis.

Begründung:

Die Entscheidung des Kreises, die Außenstelle des Jugendamtes aus organisatorischen und finanziellen Gründen zu schließen, ist eine für die Gemeinde sehr problematische Entscheidung, die eine Verschlechterung der sozialen Infrastruktur vor Ort bedeutet.  Aus sozialpolitischer Hinsicht ist die Entscheidung des Main-Kinzig-Kreises nicht nachvollziehbar. Insbesondere angesichts der Daten aus dem Sozialatlas der Gemeinde wird deutlich, dass eine dauerhafte Präsenz des Jugendamtes vor Ort von Bedeutung ist. Eine nur stundenweise Präsenz eines Vertreters des Amtes ist keine angemessene Alternative.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 20.04.2009:
Modernisierung des Hallenbades


Die beabsichtigte Verpachtung der modernisierten Sauna wird nicht umgesetzt. Die Sauna wird weiterhin in kommunaler Verantwortung betrieben. Der beabsichtigte separate Eingang zur Sauna wird somit überflüssig und aus der Vorlage gestrichen. Die Kosten für die Modernisierung der Sauna reduzieren sich somit um 83.300 Euro auf 1.223.320 Euro.

Begründung:

erfolgte mündlich

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 04.12.2008:
Konzept zur Einrichtung eines Museums auf dem Fliegerhorst

Der Gemeindevorstand erstellt ein Konzept zur Einrichtung eines Museums im ehemaligen Wachhäuschen des Fliegerhorsts. Dieses Museum die Geschichte des Fliegerhorsts zur NS-Zeit und in einem zweiten Abschnitt die Geschichte des Geländes unter der Hoheit der US-Streitkräfte darstellen und die engen Bezüge zwischen Fliegerhorst und der Gemeinde verdeutlichen. Ebenfalls soll der Aspekt der deutsch-amerikanischen Freundschaft aufgegriffen werden. Die Gemeindevertretung, der Geschichtsverein sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu beteiligen.

Begründung:

Der Fliegerhorst hat unsere Gemeinde nachhaltig geprägt. Er ist eine Besonderheit und ein Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde. Gleichzeitig ist er dazu geeignet, die Beziehung zwischen Deutschen und US-Amerikanern zu verdeutlichen. Über 70 Jahre teils intensiver Geschichte lassen es nicht zu, die Erinnerung an den Fliegerhorst versanden zu lassen. Angesichts des großen öffentlichen Interesses hat ein Museum, das ehrenamtlich mit Unterstützung der Gemeinde betrieben werden müsste, gute Aussichten auf Erfolg.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen. 


Antrag vom 04.12.2008:
Einführung des Kinderschutzprogramms „Leon“ in Erlensee


Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der Polizei, den Kindergärten, den örtlichen Grundschulen sowie dem Gewerbeverein bzw. den Inhabern der örtlichen Geschäfte in Kontakt zu treten, um das Kinderschutzprogramm "Leon" in Erlensee einzuführen.

Begründung:

Das Kinder-Präventionsprogramm "Leon" des Hessischen Landeskriminalamts stellt eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme für die jüngsten Bürger Erlensees dar. Es handelt sich um ein Gesamtpaket aufeinander abgestimmter und miteinander vernetzter Maßnahmen, mit dem Ziel, einen Beitrag zur Kinderprävention zu leisten. Durch das Anbringen spezieller Aufkleber an den Scheiben der Geschäfte werden für Kinder sichtbare Orte geschaffen,  an die sie sich wenden können bei verschiedenen Problemen wie etwa Gefahrensituationen auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten. Potentielle Gewaltverbrecher werden so abgeschreckt, weil der Anonymität ein Stück weit durch die breite Front der Beteiligten begegnet werden kann. Gleichzeitig besuchen Polizeibeamte die Schulen und Kindergärten, um die Präventionsinhalte zu vermitteln und die Kinder für gefährliche Situationen zu sensibilisieren. Die teilnehmenden Geschäfte erhalten einen Notfallplan mit Verhaltensempfehlungen, Notfallnummern sowie Telefonnummern der Schul- bzw. Kindergartenleitungen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 04.12.2008:
Einführung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Straße „Am Hochwasserdamm“


Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen in Auftrag zu geben, die ein Befahren der Straße „Am Hochwasserdamm“ mit überhöhter Geschwindigkeit verhindern. Eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist auszuschließen.

Begründung:

Verstärkt werden Beschwerden von Anwohnern der Straße „Am Hochwasserdamm“ laut, die ein Befahren mit überhöhter Geschwindigkeit feststellen. Da sich in dieser Straße, die nicht als Durchgangsstraße gedacht ist, sehr oft Kinder aufhalten und spielen, könnte durch bauliche Maßnahmen oder auch durch eine Umwidmung der Straße zu einer Spielstraße, eine größere Sicherheit gewährleistet werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 1 zum Haushalt 2009):
Investitionen Kostenstelle 3.1.31 Erlenhalle


Die Investitionen in Höhe von 87.000 Euro für neues Parkett, Estrich und Schallschutz werden gestrichen.

Begründung:

Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde sind diese Maßnahmen vorübergehend verzichtbar.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 2 zum Haushalt 2009):
Kostenstelle 1.4.15 Allgemeine Verwaltung


Die Anschaffung neuer Möbel für die Fraktionszimmer wird gestrichen.

Begründung:

Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde ist diese Maßnahme vorübergehend verzichtbar.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 3 zum Haushalt 2009):
Kostenstelle 3.1.35 Rathaus


Die Kosten in Höhe von 300.000 Euro für die Sanierung der Rathausfassade sowie die Kosten in Höhe von 100.000 Euro für die Abdichtung und Umgestaltung des Innenhofes werden gestrichen. Der  Ansatz von 300.000 Euro pro Jahr für die Sanierung weiterer Abschnitte der Rathausfassade in den kommenden Jahren wird ebenfalls aufgehoben.

Begründung:

Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde sind diese Maßnahmen vorübergehend verzichtbar. Die Maßnahmen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 4 zum Haushalt 2009):
Investition Kostenstelle 3.2.10 Spielplätze


Die Investition in Höhe von 10.000 Euro für neue Spielgeräte des Spielplatzes Hopfenstraße werden mit einem Sperrvermerk versehen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich mit der BIMA in Verbindung zu setzten, um einen Teil der vorhandenen Spielgeräte auf dem Gelände des Fliegerhorstes zu erwerben und auf dem Spielplatz Hopfenstraße aufzubauen. Sollte dies nicht möglich sein, setzt sich der Gemeindevorstand mit örtlichen Unternehmern und Partnern im neuen Gewerbegebiet in Verbindung, um die Möglichkeiten eines Sponsorings zu nutzen. Die Spenderfirmen werden im Rahmen einer Plakette an den Spielgeräten für ihr Engagement gewürdigt.

Begründung:

Es ist vorstellbar, dass sich die Gemeinde hier durch relativ geringen Aufwand zumindest einen Teil der Investitionssumme sparen kann.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 5 zum Haushalt 2009):
Kostenstelle 4.1.22 Kulturveranstaltungen


Es werden zusätzlich 500 Euro eingestellt für die Durchführung eines Begrüßungsempfangs des Gemeindevorstands für Neubürger. Es werden die Vereine und Parteien angeschrieben, ob sie mit einem kleinen Stand oder mit einem Vertreter/einer Vertreterin anwesend sein wollen.

Begründung:

Die Gemeinde Erlensee hat eine vergleichsweise hohe Bevölkerungsfluktuation. Ein Begrüßungsempfang ist daher eine sinnvolle Veranstaltung, um Neubürger auf sympathische Weise bei uns willkommen zu heißen. Die Neumitglieder der Gemeinde haben so die Möglichkeit, Anschluss vor Ort zu finden. Gleichzeitig können die Vereine um neue Mitglieder werben.

Ergebnis:

Der Antrag wurde zurückgezogen.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 6 zum Haushalt 2009):
Kostenstelle 3.2.22 Straßenbeleuchtung


Es werden 10.000 Euro für die Installation jeweils einer Straßenlaterne in der Kinzigstraße sowie in der Ringgrabenstraße eingestellt.

Begründung:

Beide Straßen sind in der Nacht überdurchschnittlich dunkel wegen fehlender Straßenbeleuchtung.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 28.11.2008 (Nr. 7 zum Haushalt 2009):
Neue Kostenstelle 4.1.42 „Sportförderung"


Es wird eine neue Kostenstelle 4.1.42 „Sportförderung“ geschaffen. Es werden 15.000 Euro eingestellt für die Sanierung des Trimm-Dich-Pfads am „Vogelrundpfad“ rund um das Vogelschutzparkgelände. Die Wiedererrichtung der Anlage erfolgt nach der sporttechnischen Konzeption des Vita-Parcours.

Begründung:

Ein Trimm-Dich-Pfad ist ein Angebot an die nicht vereinsgebundenen Bürger, einer gesunden Lebensweise nachzugehen. Erfahrungsgemäß werden Trimm-Dich Parcours von der Läufergemeinde gut angenommen. Das Gelände rund um den Vogelschutzpark und dabei insbesondere der Rundweg sind dazu  sehr gut geeignet.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 31.08.2008:
Namensgebung des neuen Kreisverkehrs


Die Gemeindevertretung wählt aus einem der vier unten stehenden Vorschläge einen Namen für den neuen Kreisel aus, der die Leipziger Straße mit der Rodenbacher und der Langendiebacher Straße verbindet. Gewählt ist der Vorschlag, auf den die meisten Stimmen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter entfallen.

Vorschläge:

1. Messe-Kreisel
2. Handelsweg-Kreisel
3. Römer-Kreisel
4. Goethe-Kreisel

Begründung:

Die vorgeschlagenen Namen wurden über einen offenen Beteiligungsaufruf aus der Mitte der Bevölkerung Erlensees ermittelt. Im Sinne eines bürgerorientierten Handels ist die Berücksichtigung dieser Vorschläge von Bedeutung.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen (in geänderter Form).


Antrag vom 05.06.2008:
Flexibilisierung der Buchung von Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob zukünftig das Angebot gemacht werden kann, Kinder auch an festgelegten Wochentagen (z.B. Montags und Dienstags) außerhalb der Regelbetreuungszeiten (8-12 Uhr) im Kindertagesstätten anzumelden. Die Meldung des Bedarfs durch die Eltern soll jeweils zum Quartal gemacht werden können. Die Gebühren für den Kindergarten sollen soweit wie möglich anteilig für die in Anspruch genommenen Tage berechnet werden (z.B. möglichst nahe an 2/5 des vollen Preises bei einer Anmeldung für 2 Tage).

Begründung:

Eine Flexibilisierung der Buchung von Betreuungszeiten kommt all jenen Eltern entgegen, die den Kindergarten nicht die ganze Woche außerhalb der Regelbetreuungszeiten in Anspruch nehmen brauchen, bisher jedoch den vollen Preis bezahlen müssen. Die Gemeinde kann somit den Eltern ein Angebot machen, das besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Insbesondere für in Teilzeit arbeitende Elternteile kann ein solches Angebot die Kinderbetreuung in Erlensee attraktiver machen. Zudem können gerade junge Familien finanziell entlastet werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 21.04.2008:
Instandsetzung des Sportzentrums

  1. Der Gemeindevorstand setzt sich mit den betroffenen Vereinsvorständen in Verbindung, mit dem Ziel, bis zum September 2008 eine Kostenübersicht für eine gründliche Instandsetzung der Anlagen des Sportzentrums zu erarbeiten. Die Kosteneinschätzung soll hinreichend genau sein, um das Projekt zum kommenden Haushalt einbringen zu können. Die Kosteneinschätzung soll zumindest folgende Elemente umfassen: notwendige Sanierungsmaßnahmen im Vereinsheim, insbesondere der Decke; Instandsetzung der Toiletten, Duschen, der übrigen sanitären Anlagen, der Heizung, der Böden, Decken und Wände, sowie den Umkleidekabinen, Türen und Rahmen; Ertüchtigung des Zaunes und des Rolltors zur Sicherung der Anlage, sowie der Flutlichtanlage. Näheres ist mit den Vereinsvorständen zu klären. Es ist mit den betroffenen Vereinen festzulegen, in welcher Form sie sich am Umbau des Sportzentrums beteiligen. Der Bau- und Umweltausschuss soll in die Planungen eingebunden werden.
  2. Der Gemeindevorstand nimmt mit den betroffenen Fußballvereinen Gespräche auf, um eine Verbesserung des Zustands des Rasens herbeizuführen, damit in der kommenden Saison insbesondere auf dem Hauptplatz ein ordentlicher Spielbetrieb sichergestellt werden kann.
  3. Der Gemeindevorstand berichtet im Rahmen der kommenden Gemeindevertretersitzung über die Änderungen, die sich nach dem momentanen Erkenntnisstand durch den neuen Zuschnitt des Sportzentrums ergeben werden.

Begründung:

Das Sportzentrums ist über 35 Jahre nach der Einweihung in einem mangelhaften Zustand: Sämtliche Sanitäre Anlagen, Böden, Decken, Wände sind veraltet und teils dringend sanierungsbedürftig. Des weiteren sind die Vereinsheime in einem schlechten Zustand und das Gelände ist durch die Beschädigung des Zauns und des Rolltors nicht ausreichend vor unbefugter Benutzung geschützt.

Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass dringender Handlungsbedarf besteht, das Gelände als eine der wichtigsten Sportstätten in Erlensee in einen angemessenen Zustand zu setzen, um den Bürgerinnen und Bürgern und nicht zuletzt den rund 300 dort trainierenden Kindern und Jugendlichen akzeptable Trainingsmöglichkeiten zu bieten. Die Vereine sollen sich insbesondere durch ihre Arbeitskraft am Umbau beteiligen, um die anfallenden Kosten für die Gemeinde zu reduzieren.

Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Rasen in Stand zu setzen. Insbesondere durch das Aufschütten von Sand in den Strafräumen des Hauptplatzes wird das Spielgeschehen beeinflusst, was bereits durch Schiedsrichter auf den Spielbögen vermerkt wurde und zu Nachteilen der heimischen Mannschaften führen kann.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 21.04.2008:
Einführung eines Bürger-Alarm-Systems in Erlensee


Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich mit der zuständigen Polizeistelle in Verbindung zu setzen, um ein Bürger-Alarm-System in Erlensee einzuführen.  Der Gemeindevorstand setzt sich zudem mit den Städten Bruchköbel und Langenselbold in Verbindung, um zur Kostenersparnis Möglichkeiten eines gemeinsamen Systems abzuklären.

Begründung:

Bürger-Alarm-Systeme haben sich in vielen hessischen Kommunen zu Erfolgsmodellen entwickelt.  Diese Systeme ermöglichen es der Polizei, die angeschlossenen Bürgerinnen und Bürger schnell beispielsweise zu Einbruchgefahren oder betrügerischen Haustürgeschäften zu informieren. Auch Suchmeldungen (z.B. nach Kindern oder alten Menschen, die ihre Orientierung verloren haben), Katastrophenmeldungen (z.B. bei Hochwasser oder Brandgasen in der Nacht)  sind möglich. Darüber hinaus kann die Polizei Sicherheitshinweise übermitteln.

Die Polizei kann Warnmeldungen auf einen Datenträger sprechen, diese werden dann anschließend von dem System automatisch an betroffene Wohnlagen bzw. alle angeschlossenen Teilnehmer gesendet. Die registrierten Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen bekommen einen Anruf auf den genannten Telefon- oder Handy-Anschluss. Umgekehrt können Bürger auch der Polizei verdächtige oder kriminelle Handlungen melden, die diese wiederum in das System einspeisen können. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen dabei keine Kosten. Es steht jedem frei, bei dem System mitzumachen.

Das Frühwarn-System ist rund um die Uhr in Betrieb. Allerdings können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden, wann Sie für die telefonischen Warnmeldungen erreichbar sein wollen oder nicht. Beispielsweise können die Nachtruhezeiten ausgenommen werden. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt wahlweise auf folgenden Medien: Festnetztelefon, Mobiltelefon, E-Mail oder Fax. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auch entscheiden, wie sie informiert werden möchten und ob im Falle der Abwesenheit am Festnetzanschluss die Information auf ein Handy geleitet werden soll.

Das System kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit vor Ort leisten, da die Kriminalitätsprävention deutlich gestärkt wird. Gleichzeitig wird die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei verbessert.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 30.01.2008:
Keine weiteren stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in Erlensee


Die Gemeinde Erlensee ergreift keine weiteren Initiativen zur Errichtung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Erlenseer Gemarkung.

Begründung:

Die Gemeinde betreibt bereits heute eine Vielzahl von stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung. Sie hebt sich damit in unangenehmer Weise ab von vielen anderen Kommunen, die andere Lösungen entwickeln, um zu hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden und Verkehrssicherheit herzustellen. Es steht zu befürchten, dass der Ruf unserer Gemeinde nachhaltigen Schaden nimmt.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 03.09.2007:
Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen des Kreises


Die Gemeindevertretung wolle beschließen:

In die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird unter § 6  hinzugefügt:

Hunde, die aus einem offiziellen Tierheim des Main-Kinzig-Kreises oder des Tierrefugiums Hanau vermittelt werden, sind das erste Jahr von der Steuer befreit.

Ein Hund von allein stehenden Rentnern ist von der Steuer ausgenommen.

§ 8 Abs. 3 der Satzung bleibt davon unberührt.

Begründung:

Dem positiven Beispiel der Stadt Hanau folgend, honoriert auch die Gemeinde Erlensee alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die sich entschließen, zukünftig ein Tier aus dem Tierheim zu betreuen. Die engagierte Arbeit der Tierheime kann so vor Ort unterstützt werden, da ein Anreiz zur Aufnahme eines Tieres gegeben wird. Die Gemeinde leistet zudem einen kleinen Beitrag, um die Heime zu entlasten und den Hunden eine größere Chance auf ein neues Zuhause zu geben.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 00.00.2007:
Beteiligung am Kinosommer 2008


Die Gemeinde Erlensee beteiligt sich im kommenden Jahr am Kinosommer Hessen mit mindestens einer Filmvorführung. Der Gemeindevorstand setzt sich dazu zeitnah mit dem Veranstalter der Tournee in Verbindung.

Begründung:

Der Kinosommer Hessen wird seit dem Jahr 2002 regelmäßig durchgeführt. Städte und Gemeinde in ganz Hessen beteiligen sich an der Tournee mit Open-Air Filmvorführungen insbesondere in reizvoller Umgebung wie Schlosshöfen, Klöstern, Marktplätzen, Parks oder alten Industrieanlagen.

Der Veranstalter "Kinosommer" ist in Absprache mit der Gemeinde bei der Organisation und der Auswahl der Filme behilflich, macht Vorschläge zu einem möglichen Rahmenprogramm, vermittelt eine kostengünstige und professionelle Kinotechnik und betreibt eine großangelegte landesweite Öffentlichkeitsarbeit.

Auch bei schlechtesten Wetterbedingungen würde der Verlust für die Gemeinde in einem sehr geringen Rahmen bleiben, stellt insofern kein finanzielles Risiko dar, während den Bürgerinnen und Bürgern ein schönes Kinoerlebnis geboten wird und Erlensee über die zur Kinotour gehörende Werbeaktion hessenweit ein Stück bekannter werden kann. Die Technik kann bei schlechtem Wetter auch kurzfristig "Indoor" eingesetzt werden.

Als Spielort käme zum Beispiel die Wasserburg in Frage, es wären aber auch andere Orte denkbar.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 28.07.2007:
Keine Grabsteine aus Kinderhand in Erlensee


Die Gemeindevertretung wolle beschließen:

In die Friedhofsatzung der Gemeinde Erlensee wird folgender §26 Abs.1 Nr.1.6 hinzugefügt:

Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.

Begründung:

Über 70 % der in Deutschland aufgestellten Grabsteine kommen aus Indien,falsch, dem Land mit dem höchsten Anteil an Kinderarbeit in der Welt. Im Bereich der Grabsteinherstellung in Indien ist es dabei Gang und Gäbe, dass Kinder zur Arbeit eingesetzt werden, die nicht selten in Schuldknechtschaft leben und Kredite mit Wucherzinsen abarbeiten. Die Notwendigkeit zur Kreditaufnahme resultiert aus der menschenunwürdigen Bezahlung, die eine Aufnahme von Krediten unvermeidbar macht und somit ausbeuterische Abhängigkeiten schafft.

Es ist ein unerträglicher Zustand, dass auch auf den Erlenseer Friedhöfen, die als würdige Stätten der Ruhe betrachtet werden, Grabsteine aus Kinderhänden stehen. Mit der deutschen Ratifizierung der ILO-Konvention Nr.182 am 18. April 2003 zur Ergreifung von Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind die Kommunen aufgefordert, das nun geltende Recht in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen.

Als Nachweis der Herstellung gem. der ILO-Konvention 182 sind entsprechende Siegel (XertifiX) vorhanden. Bei Produkten ohne Siegel müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, worin entweder bestätigt wird, dass weder sie noch ihre Zulieferfirmen die Produkte mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und /oder bearbeitet haben, oder dass das Unternehmen für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt (z.B. wirksame Kontrollmechanismen für Zulieferbetriebe erarbeitet, Maßnahmen zur Rehabilitation oder sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder durchführt oder Maßnahmen trifft, um die Einkommenssituation der Familien zu verbessern.)

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 15.05.2007:
Bildung eines Konversionsausschusses


Die Gemeindevertretung bildet einen Ausschuss, in dem die zentralen Fragen betreffend der Umwandlung des Fliegerhorsts nach dem Abzug der US-amerikanischen Streitkräfte von dem Gelände beraten werden. Der zu bildende Konversionsausschuss diskutiert alle Fragen, die mit der Nutzung und Umwandlung des Geländes von Bedeutung sind. Insbesondere ist er an den Planungen für das Areal zu beteiligen. Dazu wird der Ausschuss über den bisherigen Planungsstand in Kenntnis gesetzt und über den laufenden Geschäftsgang der Verwaltung informiert. Die Gemeindevertretung ist von den erarbeiteten Ergebnissen des Ausschusses entsprechend zu unterrichten.

Begründung:

Die Konversion (Umwandlung) des bisherigen Fliegerhorts ist eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft der Gemeinde. Mit Bekannt werden der Abzugspläne seitens der US-Streitkräfte zum 30.09.2007 rückt der mögliche Zeitpunkt, an dem die Gemeinde für das Gelände zuständig sein wird, in absehbare Nähe.

Auch wenn über den Zeitpunkt der Übertragung des Geländes an die Gemeinde noch nicht abschließend entschieden wurde, ist eine frühzeitige Planung über dessen künftige Nutzung von entscheidender Bedeutung für die Zukunft Erlensees. Auf Grund der Bedeutung und Tragweite dieses Projekts ist eine Beteiligung der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertretung unbedingt geboten.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 25.04.2007:
Erhalt der Skateranlage


Die sog. Skateranlage sowie die angeschlossenen Basketballfelder erhalten eine Bestandssicherheit. Da ein Bestand auf dem bisherigen Festplatzgelände aus planerisch/gestalterischen Gründen nicht möglich ist, verpflichtet sich die Gemeinde, eine angemessene Aufstellungsfläche zur Verfügung zu stellen. Diese Fläche sollte so zentral wie möglich innerhalb der Gemeinde liegen, um eine gute Erreichbarkeit für die Jugendlichen aus beiden Ortsteilen sicherzustellen.

Begründung:

Die Skateranlage wie auch die Basketballkörbe auf dem Festplatzgelände erfreuen sich unter den Jugendlichen des Ortes einer großen Beliebtheit. Nicht zuletzt ist die Anlage überörtlicher Anziehungspunkt für junge Menschen. Der Bestand der Anlage ist für das junge Leben Erlensees wichtig, um Langeweile und  Alternativlosigkeit in der Freizeitgestaltung nicht zu vergrößern. Auch wenn es zu Beschwerden über sich auf dem Festplatz aufhaltende Jugendliche gekommen ist,  wäre eine ersatzlose Streichung einer der wenigen Treffpunkte für junge Menschen in Erlensee nicht hinzunehmen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 10.04.2007:
Hochtief / SKE


Die Gemeindevertretung wolle beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit den Betreiberfirmen Hochtief und SKE in Kontakt zu treten, um gemeinsam alternative Organisations- und Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) für die Bereitstellung und Bewirtschaftung des Hallenbades, des Rathauses, des Straßennetzes und der Bürgerhäuser zu erörtern. Dies erfolgt unter Einbeziehung aller mit der Bewirtschaftung der Immobilien zusammenhängenden Aufgaben wie der laufende Betrieb, die Unterhaltung, die Vorbereitung und die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und möglicher anderer Investitionen.

Die o.g. Firmen erhalten dazu in geeigneter Weise Gelegenheit, entsprechende Konzepte im Rahmen des Haupt- und Finanzausschusses für die Gemeinde kostenfrei vorzustellen. Die Gemeindevertretung ist über das Ergebnis der Beratungen in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Ausgangspunkt für die aktuelle Diskussion über das Thema Public Private Partnership auf kommunaler Ebene - hier speziell in der Gemeinde Erlensee - ist ein erheblicher Nachholbedarf an Investitionen. Seit Jahren spürbare Steuereinbrüche und der Anstieg der Sozialausgaben erzwingen zusammen den Investitionsabbau.

Angesichts der finanziellen Engpässe in fast allen öffentlichen Haushalten erfreuen sich Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor (PPPs) zunehmender Beliebtheit. Das Ziel ist eine bessere wirtschaftliche Erfüllung öffentlicher Aufgaben. In Betracht könnten in Erlensee dabei insbesondere das Schwimmbad, das Rathaus, das Straßennetz und die Bürgerhäuser kommen.

PPP bedeutet die Kooperation von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft bei der Planung, der Erstellung, der Finanzierung, dem Betreiben oder der Verwertung von bislang staatlich erbrachten öffentlichen Leistungen. Als Beteiligte von PPP-Projekten kommt jeder Teil der öffentlichen Verwaltung und im Prinzip jedes private Unternehmen in Betracht.

Im Rahmen von PPP tritt die öffentliche Hand im Wesentlichen als Nachfrager von Dienstleistungen auf; die von Privaten erbrachten Leistungen werden auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen vergütet. PPP-Projekte sind charakterisiert durch eine langfristige vertragliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit einer sachgerechten Risikoverteilung und umfassenden Verantwortlichkeiten auf der privaten Seite.

Es ist insofern zu überprüfen, ob und inwiefern auch die Gemeinde Erlensee von dieser relativ neuen Finanzierungsmethoden profitieren kann, die in anderen Kommunen bereits erfolgreich genutzt wird.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 00.00.2007:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag 10 Bündnis 90/Die Grünen "Keine Erweiterung des Kohlekraftwerks Staudinger mit dem Block VI"


Die Gemeindevertretung wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Neubau des Blocks 6 auf dem Gelände des Kraftwerks Staudinger durch die E.ON-AG als Ersatzbau für die bisherigen Blöcke 1 bis 3.  Mit dem Neubau kann der Erhalt eines Großteils der Arbeitsplätze vor Ort gewährleistet werden. Die Gemeindevertretung begrüßt die in Aussicht gestellte Investition von über 1 Milliarde Euro in den Standort, von dem auch die Region profitiert.

Die Gemeindevertretung zeigt sich besorgt über die durch das neue Kraftwerk zu befürchtende Schadstoffbelastung, insbesondere durch Kohlendioxid, Schwefeldioxide und krebserregende Feinstäube. Ein neues Kohlekraftwerk ist nur dann für die Region erträglich, wenn durch die Errichtung eines neuen kohlebefeuerten Kraftwerksblocks eine Reduzierung der CO²- und sonstigen Schadstoffemissionen nach dem neuesten aktuellen Stand der Technik erfolgt.

Der Gemeindevorstand setzt sich gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt für eine gründliche Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Raumordnungsverfahren ein.

Die Gemeindevertretung unterstützt die Forderungen des Kreistags des Main-Kinzig-Kreises, dass durch die Errichtung des neuen Kraftwerksblocks ein höherer Wirkungsgrad erreicht werden muss, als bisher geplant.

Die Gemeindevertretung ruft die E.ON-AG dazu auf, als Ausgleichsmaßnahme einzelne Naturschutzprojekte in der Region finanziell zu fördern.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 00.00.2006 (Nr. 2 zum Haushalt 2007):
Anschaffung einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage


Die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 60.000 Euro für die Anschaffung einer stationären Verkehrsüberwachungsanlage werden gestrichen.

Begründung:

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass es in der Gemeinde Erlensee mittlerweile genügend stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen gibt. Alleine im Ortsteil Langendiebach, wo auch die neue Anlage aufgestellt werden soll, stehen im Moment schon drei dieser Anlagen. Im Vergleich zu umliegenden Kommunen ist die hohe Anzahl an Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auffällig und könnte dem Image unserer Gemeinde sehr schaden. Um den Interessen der Anwohner entgegen zu kommen, sollte nach alternativen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung gesucht werden. Hier bieten sich verkehrsberuhigende Maßnahmen an, wie sie auch in der unmittelbar benachbarten Konrad-Adenauer-Straße vorgenommen wurden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 00.00.2006 (Nr. 6 zum Haushalt 2007):
Sanierung von gemeindeeigenen Straßen


Für die Planung der Sanierung von gemeindeeigenen Straßen wird  eine neue Haushaltsstelle im Unterabschnitt 6300 eröffnet. Auf dieser werden 10.000 Euro eingesetzt.

Begründung:

Die Gemeindevertretung betont mit der Schaffung dieser Haushaltsstelle die Wichtigkeit der Straßeninstandhaltung. Die Gemeinde bemüht sich nach Kräften, ihre Straßen in Stand zu halten, um Folgekosten zu minimieren, die sich aus mangelnder Straßeninstandhaltung ergeben. Die Gemeindevertretung erklärt ihre Absicht, in den kommenden Haushaltsjahren die Mittel für die Straßenpflege zu erhöhen, um mögliche Komplettsanierungen zu vermeiden, die kurzfristig zu hohen finanziellen Belastungen der betroffenen Anwohner führen können.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 00.00.2006 (Nr. 7 zum Haushalt 2007):
Sanierung der gemeindeeigenen Straßen ab 2008 - 2010

Es ist eine neue Haushaltstelle für die Sanierung der gemeindeeigenen Straßen ab 2008 - 2010 für jährlich 300.000 Euro einzurichten.

Begründung:

Mit der Einstellung der Mittel in das Investitionsprogramm der Gemeinde unterstreicht die Gemeindevertretung die Wichtigkeit der Instandhaltung gemeindeeigener Straßen. Die mangelhafte Instandhaltung der Gemeindestraßen kann zu erheblichen Folgeschäden führen und eine Komplettsanierung notwendig werden lassen. An diesen Kosten sind die Anlieger der Straßen zu beteiligen, was regelmäßig zu hohen finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger führt. Durch das Vorhalten der Mittel im Investitionsprogramm bekennt sich die Gemeindevertretung dazu, die Straßen gut in Stand zu halten, um somit Folgekosten für die Erlenseerinnen und Erlenseer, die privat zu trägen wären, möglichst minimal zu halten.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 04.09.2006:
Einrichtung eines Online-Bürgerformulars auf der Internetseite der Gemeinde


Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Online-Formular gut sichtbar auf der Internetseite der Gemeinde zu erstellen, auf dem die Bürgerinnen und Bürger die Gemeindeverwaltung in unkomplizierter und direkter Weise auf Mängel innerhalb des Gemeindegebiets aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge geben können. Der Hinweis gebenden Person ist eine zeitnahe Rückmeldung über die Vorgehensweise der Gemeinde in dem jeweiligen Fall zu geben.

Begründung:

Ein Online-Formular ist ein kostengünstiges und einfach zu bedienendes Service-Angebot, durch das die Bürgerinnen und Bürger Erlensees besser in die Gestaltung der Gemeinde eingebunden werden können. Die Gemeinde trägt damit der ständig wachsenden Bedeutung des Internets als Kommunikationsmedium Rechnung. Die entsprechenden Hinweise können per Mausklick direkt ins Rathaus gesendet werden, ein herkömmliches Ausfüllen und postalisches Versenden des bestehenden Mängelformulars entfällt somit.

Mit dem Anklicken von Kategorien wie „ Straßenbeleuchtung ausgefallen“, „Straßeneinsicht versperrt“, „Container überfüllt“, „überhängende Äste“, „mangelhafte Baustellenabsicherung“, „Müllablagerung“, „Kanaldeckel locker/klappert“, „Senkkasten verstopft“, „starke Verschmutzung“, „Fahrbahndecke/Fußweg beschädigt“, „Verkehrszeichen/Straßenschild beschädigt/fehlt“, „Autowrack abgelagert“, „Spielplatz verdreckt“, was in einem Freitextfeld konkretisiert werden kann, erhält die Gemeinde wertvolle Hinweise über Missstände. Gleichzeitig werden die Erlenseerinnen und Erlenseer motiviert und angeregt, noch besser auf  Gefahrenquellen und Sauberkeit in der Gemeinde zu achten. Mit der Einrichtung eines Felds, in dem weitere nicht bereits kategorisierte Hinweise gegeben werden können, erhält die Gemeindeverwaltung zusätzlich die Chance, gewinnbringende Verbesserungsvorschläge zu erhalten und signalisiert den Menschen in Erlensee Interesse an bestehenden Bürgerproblemen.

Durch die Übermittlung der Kontaktdaten der entsprechenden Person kann ggf. bei Unklarheiten der persönliche Kontakt aufgenommen werden.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt (später jedoch umgesetzt).


Antrag vom 19.07.2006:
Entschädigung für Fraktionssitzungen


Die nach §4 Absatz 2 der Entschädigungssatzung festgelegten „ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen“ werden einmalig für das Jahr 2006 von 14 auf 15 Sitzungen erhöht.

Begründung:

Mit der vom Bürgermeister geforderten Sondersitzung der Gemeindevertretung während der Sommerpause am 24.August 2006 entsteht Beratungsbedarf der einzelnen Fraktionen in der Gemeindevertretung, dem im Rahmen einer zusätzlichen Fraktionssitzung Rechnung getragen werden muss.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 15.07.2006:
Konzeption eines zweisprachigen pädagogischen Angebots in englischer Sprache in der Kindertagesstätte "Sandweg"


Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Konzeption zu erstellen, ab dem Jahr 2007 in der Erlenseer Kindertagesstätte "Sandweg" ein zweisprachiges pädagogisches Angebot in englischer Sprache anzubieten Bei erfolgreicher Realisierung ist dieses freiwillige Angebot unter Einbeziehung der Gemeindevertretung und ihren Gremien auf andere Erlenseer Kindertagestätten zu erweitern.

Begründung:

Fremdsprachenangebote in den Grundschulen sind mittlerweile bundesweit unbestritten und werden als Beitrag der Schulen zum Zusammenführen der Menschen in Europa als notwendig erachtet. Deshalb gewinnt das Fremdsprachenlernen in allen europäischen Ländern ein größeres Gewicht und eine neue Qualität in den jeweiligen Schulsystemen. Fremdsprachenkenntnisse werden entscheidend die Orientierung, Meinungsbildung, Mobilität und beruflichen Chancen im zukünftigen Europa mitbestimmen.

Dabei steht die kommunikative Kompetenz im Vordergrund, das heißt die Fähigkeit, sich in bestimmten Lebens- und Berufssituationen in der Fremdsprache verständlich zu machen. Diese Ausrichtung kommt den Grundschulkindern mit ihrer spezifischen Lerndisposition entgegen. Je jünger sie sind, desto unbefangener sind sie im Umgang mit Sprachen. Sie haben weniger Sprechhemmungen und finden einen spontanen, leichten Zugang zur Fremdsprache. Auch Artikulationsprobleme reduzieren sich. Die frühe Beschäftigung mit einer Fremdsprache ist also nicht ein bloßer Vorgriff auf den Fremdsprachenunterricht der Sekundarstufe, sondern altersgemäß, so das Ergebnis neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt.


Antrag vom 13.07.2006:
BAMBINI-Programm der Hessischen Landesregierung - Gebührenfreistellung für das dritte Kindergartenjahr in der Gemeinde Erlensee


Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, in wieweit durch das BAMBINI-Programm der Hessischen Landesregierung eine Gebührenfreistellung für das dritte Jahr in den Erlenseer Kindergärten ab dem 1.Januar 2007 möglich ist und ob Bedarf für ein Betreuungsangebot für unter Dreijährige besteht. Es ist der Gemeindevertretung zeitnah zu berichten mit dem Ziel, das BAMBINI-Programm in Erlensee rechtzeitig zu Beginn des Programms im Jahr 2007 umzusetzen.

Begründung:

Die Gebührenfreistellung von Kindergartenplätzen wird bereits seit einiger Zeit bundesweit diskutiert. Die Hessische Landesregierung hat nun mit dem Programm BAMBINI (steht für: Betreuungsplätze ausbauen, Mittel bereitstellen, in Nachwuchs investieren) insgesamt 65 Millionen Euro bereitgestellt, um den Städten und Gemeinden den Weg zur Gebührenfreistellung zu erleichtern.

Die Städte und Gemeinden sollen pro Kind und Monat 100 Euro aus dem Elternentlastungsfond erhalten, vorausgesetzt, sie weisen nach, dass die Eltern für die Betreuung keinen Beitrag mehr zahlen müssen und die Kinder bis 13 Uhr in der Obhut der Betreuungseinrichtung bleiben können.

Weitere 45 Millionen sollen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zur Verfügung gestellt werden.

Die CDU-Fraktion möchte daher so schnell wie möglich die Erlenseer Familien an dem Programm beteiligen, um sie so finanziell spürbar entlasten zu können. Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für die Familien geschaffen, ihren Kindern den Besuch einer der Erlenseer Kindergärten zu ermöglichen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 19.06.2006:
Hundehygienestationen im Bereich des Erlenwäldchens

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Konzept zur Aufstellung von Hundehygienestationen im Bereich des Erlenwäldchens zu erarbeiten. Verläuft dieses „Pilotprojekt“ erfolgreich, so sind Hygienestationen unter Einbeziehung der entsprechenden Gremien der Gemeindevertretung auch an anderen betroffenen Stellen des Ortsgebiets aufzustellen.

Begründung:

An mehreren Stellen des Gemeindegebiets ist es wiederholt zu Verunreinigungen der Wege und Grünstreifen durch Hundekot gekommen. Dies stellt ein großes Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger Erlensees dar. Die Gemeinde investiert mit der Umgestaltung des Erlenwäldchens nicht zuletzt in die Verbesserung des Freizeitwertes des Geländes. Diese Erholungsqualität wird durch die dortigen Verunreinigungen der Wege gemindert. Um die Hundehalter in ihrem Beitrag zu einer sauberen Gemeinde zu unterstützen, eignen sich Hygieneständer, die auch in anderen Gemeinden des Umkreises erfolgreich eingesetzt werden. Durch die Einführung dieser Anlagen, deren Benutzung durch den Freiwilligen Polizeidienst überwacht und befördert werden kann, bietet die Gemeinde den Hundehaltern zudem eine sinnvolle Gegenleistung für die Entrichtung der Hundesteuer.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 02.01.2006
Belohnung sehr guter schulischer Leistungen, Freikarten Hallenbad


Beim Nachweis mindestens einmal der Note 1 im Zeugnis erhalten Schüler/Schülerinnen, die  eine der Erlenseer Schule besuchen, oder Erlenseer Schüler/Schülerinnen, die eine auswärtige Schule besuchen, einen Gutschein über den fünfmaligen freien Eintritt des Hallenbades.

Begründung:

Mit dieser Belohnung sollen gleich mehrerer Anreize geschaffen werden. Zunächst soll das Streben nach guten Noten unterstützt werden. Weiterhin soll damit angeregt werden, dass die Schüler zukünftig das Hallenbad weiterhin besuchen. Schließlich soll es auch dazu führen, dass Begleitpersonen ebenfalls Gefallen an unserem Hallenbad finden und dies öfters besuchen.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


Antrag vom 04.06.2005
Änderung der Badeordnung für das Hallenbad

Der § 6 "Badezeit" der Badeordnung für das Hallenbad wird komplett gestrichen. Der Absatz 4 des § 6 wird als Absatz 4 an den § 5 angehängt.

Begründung:

Der den Einsatz des Kassenautomaten werden die Badezeiten (Beginn und Ende) nicht mehr registriert, bzw. sind für den Badegast und für das Badepersonal nicht mehr ersichtlich.
Die in dem § 6 in den Absätzen 1, 2 und 3 festgelegten Vorschriften sind nicht mehr einzuhalten.

Ergebnis:

Der Antrag wurde angenommen.


Antrag vom 03.06.2005
Klage gegen die Erhöhung der Kreisumlage durch den Main-Kinzig-Kreis


Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, einer eventuellen Gemeinschaftsklage der Kommunen gegen die Erhöhung der Kreisumlage des Main-Kinzig-Kreises in der Haushaltssatzung 2005/2006 beizutreten.

Begründung:

Eine Steigerung der Kreisumlage, so wie der Kreistag es für die Haushaltsjahre 2005/2006 beschlossen hat, können wir in Anbetracht der angespannten Finanzlage der Kommunen bei gleichzeitiger Prognose von Steuermindereinnahmen nicht zustimmen. Der Anteil den wir von unseren Einnahmen im Bereich der Allgemeinen Deckungsmittel im Wege der Kreisumlage wieder "abführen" müssen, steigt bedenklich. Gleichzeitig soll die Klage auch Anlass dazu geben, den vertikalen Finanzausgleich zwischen Bund, Länder und Gemeinden und dem horizontalen Finanzausgleich zwischen den Kommunen zu überdenken.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in den Fachausschuss verwiesen.


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